Investoren

Die Aufklärungspflicht gilt auch für Kampfmittel – doch selbst bei bestehender Bebauung können Grundstücke noch Munitionsreste enthalten. Besonders in Innenstädten oder Ortschaften mit alter Bestandsbebauung sind die Boden- und auch Kampfmittelverhältnisse (bspw. frühere Räumungen) oft nicht hinreichend geklärt. Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen der Bundesländer sind ein zusätzlicher Stolperstein für so manchen Bauträger. Dazu muss es nicht kommen: Als überregional agierender Dienstleister bieten wir kompetente Beratung zu Ihrem Projekt an – bundesweit und auf Ihre Erfordernisse zugeschnitten.

FPK GmbH